Was ändert sich für Sie?
Seit dem 14. September 2019 ist bei Online-Zahlungen und beim Zugriff auf das Online-Banking die sogenannte starke Kundenauthentifizierung, auch Zwei-Faktor-Authentifizierung genannt, vorgeschrieben. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die technische Sicherheit beim Online-Banking erhöhen und Sie als Kunden besser vor Betrug schützen. Dabei müssen Sie sich immer mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren authentifizieren. Diese müssen aus zwei dieser Kategorien stammen:
- Wissen: etwas, dass nur Sie wissen, z. B. ein Passwort, eine PIN
- Besitz: etwas, das Sie physisch haben, z. B. Ihr Handy, ein TAN-Generator
- Sein: etwas, das zu Ihrer Person gehört, z. B. biometrische Daten wie ein Fingerabdruck, Gesichtserkennung
Ist ein Faktor fehlerhaft oder nicht vorhanden, kann keine Authentifizierung durchgeführt werden.
Die starke Kundenauthentifizierung wird in der Regel angewendet bei:
- Login zum Online-Banking,
- einer Zahlung (gilt nicht für Lastschriften),
- einer Aktion, die zu einem Risiko führen kann, wie zum Beispiel eine Adressänderung,
- Zahlungen mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard®/Visa beim Online-Einkauf und im Geschäft,
- weiteren Produkten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.