Anlass und Hintergrund
ISO 20022 ist ein internationaler Standard für den elektronischen Datenaustausch im Zahlungsverkehr. Er sorgt für eine einheitliche und strukturierte Kommunikation zwischen (Firmen-)Kunden und Banken sowie zwischen Banken untereinander.
Die bereits im SEPA-Zahlungsverkehr eingesetzten ISO-20022-Formate werden nun auch im Auslandszahlungsverkehr umfassend genutzt.

Abschaltung alter Formatversionen für Auslandsüberweisungen
Ab dem 15. November 2026 gelten im elektronischen Zahlungsverkehr neue Formatvorgaben. Im Auslandszahlungsverkehr wird insbesondere das bisher verwendete DTAZV-Format durch das ISO-20022-Format pain.001.001.09 für Auslandszahlungen – häufig als XAZV bezeichnet – abgelöst. DTAZV-Dateien können ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr zur Verarbeitung eingereicht werden.
Was ändert sich für Sie?
Mit der Einführung des XAZV-Formats müssen Auslandsüberweisungen künftig mehr und detailliertere Angaben enthalten als bisher. Eine wesentliche Änderung betrifft die Adressangaben des Zahlungsempfängers. Diese müssen künftig entweder
- vollständig strukturiert oder
- hybrid
angegeben werden.
Bei der manuellen Erfassung einer Auslandsüberweisung im Online-Banking werden die erforderlichen Pflichtfelder in der Regel entsprechend gekennzeichnet. Diese müssen vollständig ausgefüllt sein, bevor die Zahlung eingereicht werden kann.

Anpassungen bei den Kundenprodukten
Damit Auslandsüberweisungen weiterhin ordnungsgemäß verarbeitet werden können, müssen die von Ihnen eingesetzten Zahlungsverkehrsprogramme rechtzeitig aktualisiert werden.
Für den genossenschaftlichen Bereich wurden folgende Anpassungen bzw. Zeitpunkte kommuniziert:
| Kundenprodukt | Erforderliche Anpassung |
|---|---|
| Profi cash | Update geplant im Oktober 2026 |
| Geno cash | Version 5.0 erforderlich, Roll-Out gestartet |
| Multiport | Update geplant Ende Oktober 2026 |
| BankingManager | Derzeit noch keine Unterstützung des Auslandszahlungsverkehrs |
| Fremdsoftware, z. B. S-Firm, StarMoney, … | Anpassungen über den jeweiligen Software-Support |
Wichtig: Bei Fragen zur Aktualisierung oder bei Problemen ist grundsätzlich der Support des jeweiligen Softwareanbieters zu kontaktieren.
Änderung der Gebührenweisung
Im Zuge der Umstellung werden auch die Bezeichnungen für die Gebührenweisung an den ISO-20022-Standard angepasst.
Welche Gebührenweisung bei einer konkreten Zahlung zulässig ist, hängt unter anderem von der Zahlungsart, den beteiligten Ländern und den Vorgaben der ausführenden Bank ab.
| Bisherige Bezeichnung | Neue Bezeichnung |
|---|---|
| Gebührenteilung SHA | SHAR |
| Gebühren zulasten Auftraggeber OUR | DEBT |
| Gebühren zulasten Empfänger BEN | CRED |
Abschaltung alter SEPA-Formatversionen (pain-Formate)
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die sogenannten pain-Formate. Diese Formate werden insbesondere für XML-Dateien verwendet, die u. a. mit folgenden Systemen erzeugt werden:
- Warenwirtschaftssysteme
- Lohn- und Gehaltsprogramme
- externe Zahlungsverkehrssoftware
- sonstige Finanz- und Buchhaltungsprogramme
Die erzeugten XML-Dateien werden anschließend beispielsweise im Online-Banking hochgeladen und zur Verarbeitung freigegeben.
Mindestversion ab November 2026
Ab November 2026 müssen die Dateien gemäß dem Standard der Deutschen Kreditwirtschaft mindestens in der Version 3.7 erstellt werden. Wird ab dem 15. November 2026 eine Datei mit einer nicht unterstützten Formatversion eingereicht, wird diese mit einem Fehler abgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur der Datei durch die Bank ist in diesem Fall nicht möglich.
Vorgehen bei einer abgewiesenen Datei
- Fehlerhinweis zur Kenntnis nehmen.
- Die hochgeladene Datei kann bankseitig nicht angepasst werden und muss im Ursprungsprogramm mit dem korrekten Format neu erstellt werden.
- Für die erforderliche Anpassung bzw. Aktualisierung den Support des jeweiligen Softwareanbieters kontaktieren.
- Die anschließend korrekt erzeugte Datei erneut im Online-Banking einreichen.
Checkliste: In vier Schritten zur Umstellung auf ISO 20022
1. Analysieren und planen
Identifizieren Sie die Systeme, die noch DTAZV-Dateien, ältere SEPA-Dateiversionen oder vollständig unstrukturierte Adressdaten erzeugen oder verarbeiten und daher umgestellt werden müssen.
Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre Schnittstellen und Freigabeprozesse. Prüfen Sie terminierte Aufträge und VEU-Aufträge, deren Ausführung oder vollständige Freigabe erst nach dem 14. November 2026 vorgesehen ist.
2. Software aktualisieren
Kontaktieren Sie bei Bedarf die Anbieter Ihrer Banking-Software bzw. ERP-Systeme. Klären Sie, ab wann die notwendigen Updates zur Verfügung stehen, und planen Sie ausreichend Zeit für Installation und Konfiguration ein.
3. Adress- und Stammdaten prüfen und anreichern
Prüfen und vervollständigen Sie Ihre Stammdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie die Adressen Ihrer internationalen Zahlungspartner strukturiert erfassen.
Bereiten Sie sich in jedem Fall darauf vor, ergänzend zum Namen des Geschäftspartners mindestens auch die Pflichtfelder Stadt und Land anzugeben.
4. Testen und umstellen
Planen Sie eine Testphase für die neuen Zahlungsdateien ein. Stimmen Sie mit Ihrem Systemanbieter die Umstellung rechtzeitig bis zum Ende der Frist am 14. November 2026 ab.
Auf einen Blick
- Umstellung auf ISO 20022
- Ablösung des DTAZV-Formats durch das XAZV-Format (pain.001.001.09)
- Abschaltung alter Formatversionen für Auslandsüberweisungen
- Abschaltung alter SEPA-Formatversionen
- XML-Dateien müssen mindestens der Version 3.7 entsprechen
- Adressdaten für internationale Zahlungspartner müssen künftig strukturiert bzw. hybrid erfasst werden
- Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Zahlungsverkehrs- und ERP-Systeme
- Bei Fragen zu erforderlichen Software-Updates wenden Sie sich an den Support des jeweiligen Softwareanbieters